Dienstleistungen

Das Mandat

Das Mandat ist ein durch wechselseitiges Vertrauen geprägtes Vertragsverhältnis. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie um Ihre Vertretung bitten und wir dieses Angebot annehmen. Zum ersten Gespräch gehört auch die Klärung welche Honorare anfallen.

Zur Vorlage gegenüber Dritten wird außerdem eine schriftliche Vollmacht benötigt.

Als Rechtsanwälte unterliegen wir zwingend einem gesetzlichen Preisrecht. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für verschiedene Tätigkeiten gestaffelt nach Streitwerten Mindesthonorare vor. Diese Honorare sind weder vom zeitlichen Aufwand noch vom Schwierigkeitsgrad abhängig. Der Erfolg darf keinen Einfluss auf das Honorar haben. In vielen Fällen reichen die gesetzlichen Honorare nicht aus. Wir schlagen dann gesonderte Honorarvereinbarungen entweder auf der Basis einer Pauschale oder eines Stundensatzes vor. Außerdem arbeiten wir mit den großen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Gleichgültig ob bei einer ständigen Betreuung oder einem Einzelmandat, wir können nur so gut arbeiten, wie die Informationen sind, die wir erhalten. Eine ständige und funktionierende Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten ist deshalb unerlässlich. Dabei hat sich die Kommunikation per eMail besonders positiv entwickelt.

Beratung

Einen Schwerpunkt bildet die außergerichtliche Beratung und Betreuung von Unternehmern, Unternehmen und Privatpersonen.

Vertragsgestaltung

Die Gestaltung von Verträgen setzt eine genaue Analyse der Wünsche und Vorstellung des Mandanten voraus. Nur auf dieser Grundlage lässt sich eine Vertragsgestaltung individuell konzipieren. Ein Vertrag muss nämlich maßgeschneidert sein. Nur dann entspricht er den rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Mandanten. Jede formularmäßige Vertragsgestaltung verbietet sich. Deshalb sind Zeit, Geduld und kreatives Arbeiten hier besonders wichtig.

Verhandeln

Wir lassen Sie bei Verhandlungen nicht allein. Wir erarbeiten mit Ihnen im Vorfeld Verhandlungsstrategien und legen einen Verhandlungsplan fest. Anhand dieser Vorgaben verfolgen wir offensiv die uns anvertrauten Interessen. Auch in einer Verhandlung darf man sich nicht auf sein Glück verlassen.

Prozessführung

Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Erst nach Ausschöpfungen aller Lösungsansätze sollte die zeitraubende und kostenintensive Inanspruchnahme der Gerichte erfolgen. Wir vertreten Ihre Interessen mit vollem Engagement vor allen Amts-, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in Deutschland..